Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?
Meistens nicht. Die Pflicht greift nur bei Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Produktbeschreibungen, Werbetexte und Newsletter über das eigene Unternehmen gehören nicht dazu.
Der enge Anwendungsbereich
Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2 betrifft Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gemeint sind Themen wie Politik, Gesundheit, Umwelt, Verbraucherschutz oder gesellschaftliche Debatten.
Ein Onlineshop, der Produkttexte mit KI erstellt, veröffentlicht keine Information über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Ein Unternehmensblog, der über die eigenen Leistungen schreibt, ebenfalls nicht.
Die redaktionelle Ausnahme
Selbst wenn ein Text unter den Anwendungsbereich fällt, entfällt die Pflicht, wenn der KI-erzeugte Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Wichtig sind beide Teile. Eine Kontrolle ohne benannte verantwortliche Person genügt nicht, und eine benannte Person ohne tatsächliche inhaltliche Prüfung auch nicht. Ein Blick auf die Rechtschreibung ist keine redaktionelle Kontrolle.
Warum Sie es trotzdem dokumentieren sollten
Dass keine Pflicht besteht, ist eine Aussage, die im Zweifel belegt werden muss. Wer auf Nachfrage einer Behörde erklären kann, warum ein Text nicht unter Art. 50 fällt, steht besser da als jemand, der die Frage nie gestellt hat.
Genau das ist der Teil, den Werkzeuge weglassen, die pauschal alles kennzeichnen: Die Begründung, warum etwas nicht gekennzeichnet werden muss, ist die Hälfte des Nachweises.
Häufige Fragen
Muss ich Produktbeschreibungen kennzeichnen, die mit KI entstanden sind?
In aller Regel nicht. Produktbeschreibungen und Eigenwerbung informieren nicht über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse; die Pflicht aus Art. 50 Abs. 4 greift dafür nicht.
Was zählt als redaktionelle Kontrolle?
Eine inhaltliche Prüfung durch einen Menschen, verbunden mit einer benannten Person oder Stelle, die dafür einsteht. Eine Abteilungsbezeichnung ohne konkrete Verantwortung genügt nicht.
Gilt die Pflicht auch für interne Texte?
Nein. Die Vorschrift knüpft an das Veröffentlichen an. Was Ihr Haus nicht verlässt, ist nicht betroffen.
Und was gilt für Ihren Betrieb?
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein. Welche Pflichten für Ihre Werkzeuge gelten, hängt davon ab, wie Sie sie einsetzen. KI-Label prüft das für jeden Einsatz einzeln und liefert die Begründung mit, bis zum Absatz der Verordnung.
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